Was du über Voraussetzungen, Fristen und den Ablauf wissen solltest – klar erklärt und leicht umzusetzen.
Wenn du hauptberuflich selbstständig bist, darfst du jederzeit in die private Krankenversicherung wechseln. Anders als Angestellte musst du keine Einkommensgrenze überschreiten. Trotzdem gibt es ein paar wichtige Schritte und Fristen, die du beachten solltest – damit der Wechsel reibungslos verläuft und du keinen unnötigen Beitrag zahlst.
Sobald du nicht mehr in einem sozialversicherungspflichtigen Angestelltenverhältnis stehst, darfst du in die private Krankenversicherung wechseln. Das gilt unabhängig von deinem Einkommen oder deiner Branche.
Vor Abschluss prüft die PKV deine Gesundheit. Vorerkrankungen können zu Zuschlägen oder Ablehnung führen – deshalb ist eine anonyme Risikovoranfrage vorab empfehlenswert.
Die Kündigung erfolgt immer zum Ende des übernächsten Monats – aber nur, wenn du bereits eine Bestätigung deiner neuen PKV hast.
Du reichst deine Gesundheitsdaten anonym bei mehreren Anbietern ein. So erfährst du vorab, ob Zuschläge drohen oder ein Anbieter ablehnen würde – ohne dass du Akteneinsicht riskierst.
Jetzt wählst du den Tarif, der zu deinem Bedarf passt – ambulant, stationär, Zahn, mit oder ohne Rückerstattung. Achte auf langfristige Beitragsentwicklung und Leistung.
Der Antrag wird digital eingereicht. Wird er angenommen, erhältst du eine Bestätigung zur Vorlage bei deiner GKV.
Mit dieser Bestätigung reichst du deine Kündigung bei der GKV ein. Nach zwei Monaten endet die Mitgliedschaft – und du startest in der PKV.
Diese Unterlagen solltest du bereithalten
Nachweis deiner Selbstständigkeit (z. B. durch Gewerbeanmeldung)
Mitgliedsbescheinigung deiner GKV (Versichertenzeiten)
Angaben zu Gesundheitsfragen (für die Risikovoranfrage)
Bankverbindung, ggf. Steuer-ID
Diese Stolperfallen kosten viele Selbstständige unnötig Geld
Die gesetzliche Krankenkasse akzeptiert die Kündigung nur mit Versicherungsnachweis.
Kommt es zur Ablehnung oder Zuschlägen, ist dein Antrag bereits „verbrannt“ – und du musst reagieren.
Schlechte Leistungen, hohe Eigenbeteiligung und schlechte Beitragsentwicklung im Alter können die Folge sein.
Besser: Strukturiert vorgehen, anonym vorprüfen lassen und den Tarif nach deinen Bedürfnissen auswählen.
Ein 43-jähriger IT-Berater aus München ist seit Januar selbstständig. Nach einer anonymen Risikoprüfung erhielt er Angebote von drei Versicherern. Er entschied sich für einen Tarif mit stationärem Komfort, Chefarztbehandlung und Zahnschutz – Beitrag: 460 Euro monatlich. In der GKV hätte er 960 Euro gezahlt.
Weil er 2023 keine Leistungen einreichte, erhielt er 720 Euro als Rückerstattung.
Ein gut geplanter Wechsel bringt dir mehr Leistung und finanzielle Freiheit
Als Selbstständiger hast du das Recht, deine Gesundheitsversorgung selbst zu gestalten – und das solltest du nutzen. Wenn du strukturiert vorgehst, eine Risikovoranfrage stellst und die richtige Tarifwahl triffst, gelingt der Wechsel reibungslos. Und das Beste: Du bestimmst, was du brauchst – statt pauschal für etwas zu zahlen, das du kaum nutzt.
Ja – sobald du hauptberuflich selbstständig bist, kannst du die gesetzliche Krankenkasse verlassen und privat versichert werden.
In der Regel vier bis sechs Wochen – abhängig vom Versicherer und deiner GKV.
Dann lohnt sich besonders die anonyme Voranfrage. Nicht alle Anbieter bewerten Gesundheitsdaten gleich – durch Vergleich lassen sich viele Nachteile vermeiden.
Ja. Ehepartner und Kinder können bei der PKV mitversichert werden – mit eigenen Verträgen, aber oft sehr günstig. Mehr dazu findest du auf der Seite PKV mit Kind.
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